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   BVerwG, 25.06.2015 - 9 B 31.15 (9 B 5.15)   

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https://dejure.org/2015,18453
BVerwG, 25.06.2015 - 9 B 31.15 (9 B 5.15) (https://dejure.org/2015,18453)
BVerwG, Entscheidung vom 25.06.2015 - 9 B 31.15 (9 B 5.15) (https://dejure.org/2015,18453)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Juni 2015 - 9 B 31.15 (9 B 5.15) (https://dejure.org/2015,18453)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 07.04.2011 - 3 B 13.11
    Auszug aus BVerwG, 25.06.2015 - 9 B 31.15
    Es kann dahinstehen, ob eine Richterablehnung bereits unzulässig ist, wenn sie nach Abschluss der Instanz im Rahmen einer Anhörungsrüge erfolgt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. April 2011 - 3 B 13.11 - juris Rn. 2 m.w.N.).

    Das gilt selbst für irrige Ansichten, solange sie nicht willkürlich oder offensichtlich unhaltbar sind und damit Anhaltspunkte dafür bieten, dass der Abgelehnte Argumenten nicht mehr zugänglich und damit nicht mehr unvoreingenommen ist (BVerwG, Beschlüsse vom 1. Dezember 2009 - 4 BN 58.09 u.a. - juris Rn. 3; vom 7. April 2011 - 3 B 13.11 - juris Rn. 5 und vom 26. März 2015 - 4 BN 3.15 - juris Rn. 3 m.w.N.).

  • BVerwG, 05.12.1975 - VI C 129.74

    Abgelehnte Richter - Unzulässige Mitwirkung - Entscheidung über Ablehnungsgesuch

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2015 - 9 B 31.15
    Die rein subjektive Besorgnis, für die vernünftigerweise kein Grund ersichtlich ist, reicht dagegen nicht aus (stRspr, vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 24. Februar 2009 - 1 BvR 182/09 - BVerfGK 15, 111 ; BVerwG, Urteil vom 5. Dezember 1975 - 6 C 129.74 - BVerwGE 50, 36 und Beschluss vom 12. September 2012 - 2 AV 11.12 u.a. - juris Rn. 4 f., jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 14.02.2000 - 7 B 200.99

    Widerspruchsfrist; Rechtsbehelfsbelehrung, unrichtige; Zusatz, irreführender;

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2015 - 9 B 31.15
    So hat das Bundesverwaltungsgericht in dem Beschluss vom 14. Februar 2000 - 7 B 200.99 - (Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 77 = juris Rn. 3) eine irreführende Rechtsbehelfsbelehrung gleichfalls nur dann bejaht, "wenn sie den Adressaten davon abhalten kann, das Rechtsmittel überhaupt, rechtzeitig oder formgerecht einzulegen".
  • BVerwG, 26.03.2015 - 4 BN 3.15

    Glaubhafte Versicherung eines Einzelanwalts hinsichtlich seines Nichtverschuldens

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2015 - 9 B 31.15
    Das gilt selbst für irrige Ansichten, solange sie nicht willkürlich oder offensichtlich unhaltbar sind und damit Anhaltspunkte dafür bieten, dass der Abgelehnte Argumenten nicht mehr zugänglich und damit nicht mehr unvoreingenommen ist (BVerwG, Beschlüsse vom 1. Dezember 2009 - 4 BN 58.09 u.a. - juris Rn. 3; vom 7. April 2011 - 3 B 13.11 - juris Rn. 5 und vom 26. März 2015 - 4 BN 3.15 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • BVerwG, 29.07.2010 - 8 B 10.10

    Zur fehlerhaften Anwendung abstrakter Rechtssätze des BVerwG; rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2015 - 9 B 31.15
    Wird jedoch - wie vorliegend - ein Verlängerungsantrag ohne Begründung gestellt, kann hierauf verzichtet werden (BVerwG, Beschluss vom 29. Juli 2010 - 8 B 10.10 - Buchholz 11 Art. 103 Abs. 1 GG Nr. 90 Rn. 11 f.).
  • BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 182/09

    Verfahrensrügen gegen Eilbeschlüsse des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2015 - 9 B 31.15
    Die rein subjektive Besorgnis, für die vernünftigerweise kein Grund ersichtlich ist, reicht dagegen nicht aus (stRspr, vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 24. Februar 2009 - 1 BvR 182/09 - BVerfGK 15, 111 ; BVerwG, Urteil vom 5. Dezember 1975 - 6 C 129.74 - BVerwGE 50, 36 und Beschluss vom 12. September 2012 - 2 AV 11.12 u.a. - juris Rn. 4 f., jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 08.03.2006 - 3 B 182.05

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Anforderungen an ein

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2015 - 9 B 31.15
    Dies ist ausnahmsweise zulässig, wenn die Befangenheit aus Anhaltspunkten in einer von der abgelehnten Richterbank getroffenen Kollegialentscheidung hergeleitet wird (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 8. März 2006 - 3 B 182.05 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 01.12.2009 - 4 BN 58.09

    Maßstäbe und Voraussetzungen an das Ablehnungsgesuch gegen den Vorsitzenden

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2015 - 9 B 31.15
    Das gilt selbst für irrige Ansichten, solange sie nicht willkürlich oder offensichtlich unhaltbar sind und damit Anhaltspunkte dafür bieten, dass der Abgelehnte Argumenten nicht mehr zugänglich und damit nicht mehr unvoreingenommen ist (BVerwG, Beschlüsse vom 1. Dezember 2009 - 4 BN 58.09 u.a. - juris Rn. 3; vom 7. April 2011 - 3 B 13.11 - juris Rn. 5 und vom 26. März 2015 - 4 BN 3.15 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • BVerwG, 12.09.2012 - 2 AV 11.12

    Anforderungen an die Verbindung und Begründetheit von zwei Anträgen auf

    Auszug aus BVerwG, 25.06.2015 - 9 B 31.15
    Die rein subjektive Besorgnis, für die vernünftigerweise kein Grund ersichtlich ist, reicht dagegen nicht aus (stRspr, vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 24. Februar 2009 - 1 BvR 182/09 - BVerfGK 15, 111 ; BVerwG, Urteil vom 5. Dezember 1975 - 6 C 129.74 - BVerwGE 50, 36 und Beschluss vom 12. September 2012 - 2 AV 11.12 u.a. - juris Rn. 4 f., jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 14.09.2015 - 4 B 16.15

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters; Begriff des Doppelhauses bzw. der

    Denn es reicht aus, wenn vom Standpunkt der Beteiligten aus gesehen hinreichende objektive Gründe vorliegen, die bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass geben, an der Unparteilichkeit eines Richters zu zweifeln (stRspr, BVerwG, Urteil vom 5. Dezember 1975 - 6 C 129.74 - BVerwGE 50, 36 und Beschluss vom 25. Juni 2015 - 9 B 31.15 - juris Rn. 3).
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